Zusätzliche allgemeine Geschäftsbedingungen für das Web (AGB)

Durch das Anfordern oder das Übergeben von Objektunterlagen kommt ein Maklervertrag zustande. Die vom Erwerber/Mieter für Nachweis oder Vermittlung einer Geschäftsgelegenheit zu zahlende Provision beträgt, sofern im Einzelangebot nichts anderes angeben:


- 5,95 % des Kaufpreises inklusive 19 % MwSt. 
- 2,38 Netto-Monatsmieten inklusive 19 % MwSt. bei Wohnraum
- 3,57 Netto-Monatsmieten inklusive 19 % MwSt. bei Gewerberaum


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


1. Angebote
Meine Angebote beruhen auf die mir erteilten Auskünfte und Informationen, auf die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr oder Haftung. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.

2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Meine Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugängig gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch meinerseits in voller Höhe.

3. Vorkenntnis
Ist Ihnen die durch mich nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so sind Sie verpflichtet, mir dies unverzüglich (innerhalb von 8 Werktagen) mitzuteilen. Anderenfalls ist insoweit, unbeschadet einer möglichen Vorkenntnis, bei Abschluss eines vermittelten oder nachgewiesenen Vertrages die vereinbarte Provision zu zahlen. Schadensersatzansprüche in Höhe von € 50.000,-- bleiben hiervon
unberührt.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs
Mein Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund meines Nachweises bzw. meiner Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von mir benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen, oder kommt er über ein anderes Objekt des von mir nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies meinen Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem vom mir angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist
oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag abgeschlossen wird. Mein Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen, in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Werden aufgrund mündlicher oder schriftlicher Kauf- oder Mietzusagen Arbeiten veranlasst, die zum Abschluss des Vermittlungsgeschäftes führen wie u. a. Erstellung von Kauf- oder Mietverträgen, Notartermine vereinbart etc. und der Kauf oder die Anmietung kommt aufgrund einer Absage nicht zustande, so berechne ich 10% der entstandenen Maklerprovision als Bearbeitungsgebühr dem Absagenden.

5. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht mir auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von mir vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen mir abgeschlossenen Maklervertrag finden. Ebenso bestehen aus Folgegeschäften, die sich durch Käufer / Mieter-Nennung ergeben, auch wenn das Erstgeschäft nicht zum Erfolg führte, Provisionsanspruch gegen Käufer / Mieter und Verkäufer / Vermieter in der gesetzlich geregelten Frist.

6. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Mein Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p. a. über Bundesbankdiskontsatz fällig. Erfolgt der Vertragsabschluß ohne meine Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, mir unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruches zu
erteilen. Auf mein erstes Verlangen hin überlassen Sie mir eine einfache Vertragsabschrift.

7. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit dem Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und mir vereinbart und im Erfolgsfalle von Ihnen zu zahlen.
A) Kauf
Bei Grundstückskäufen errechnet von dem erzielten Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen wird jeweils der Prozentsatz Maklercourtage des entsprechenden Bundeslandes vom Käufer gefordert.
B) Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom Grundstückswert und dem Wert vorhandener Aufbauten und Gebäude wird jeweils der Prozentsatz Maklercourtage des entsprechenden Bundeslandes vom Käufer gefordert.
C) Übertragung von Gesellschaftsrechten
Bei Übertragung von Gesellschaftsrechten berechnet vom Vertragswert in Sinne dieser Regelung ist der jeweilige Grundstückswert zugrunde zulegen und wird jeweils der Prozentsatz Maklercourtage des entsprechenden Bundeslandes vom Käufer gefordert.
D) An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom Gesamtkaufpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1 % vom Erwerber.
E) Vermietung und Verpachtung
Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit unter 10 Jahren 2,5 Brutto-Monatsmieten vom Mieter. Bei Verträgen mit einer Laufzeit von 10 Jahren und mehr 3 Brutto-Monatsmieten vom Mieter. Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit und von vorstehenden Provisionssätzen eine weitere Brutto-Monatsmiete vom Mieter. Bei einer Staffelmietregelung wird
der Mittelmietertrag ermittelt und nach obiger Regelung die Provision berechnet.
F) Management- und Franchise-Verträge
Bei Abschluss eines Management- und Franchise-Vertrages berechne ich 10 % der Gesamt-10-Jahresfee. Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich jeweils zuzüglich MWSt. in der gesetzlich vorgeschriebenen
Höhe.

8. Tätigwerden für Dritte
Ich bin berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

9. Haftungsausschluß
Die von mir gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser wird nicht übernommen, in jedem Falle hafte ich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Etwaige Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt.

11. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen meiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen ein.
Exquisite Real Estate – Irina Kargl, Frankfurt

 

Unsere erweiterten AGB für Sonderimmobilien (Schlösser etc.):

Sie erhalten im Vorfeld gegen eine Nachweisbescheinigung die Rahmendaten des Objektes/ Liegenschaft mitgeteilt. Bei Firmenanfragen bitten wir nur Unterschriftsberechtigte mit Handlungs-vollmacht abzeichnen zu lassen. (Bitte keine Mitarbeiter i.A.)

Grundbuchauszüge, Gutachten sowie Name und Anschrift der Eigentümer nennen wir Ihnen nur bei einem persönlichem Termin in unserem Büro unter Vorlage einer Finanzierungsbestätigung in Höhe des Objektkaufpreises, eines deutschen Finanzierungsinstitutes.

Die Maklergebühr entsteht erst mit Vertragsabschluß und ist vom Erwerber (Käufer/Mieter) zu zahlen. Alle Angaben erfolgen von uns im Namen des Eigentümers/Anbieters bzw. basieren auf dessen uns erteilten Informationen. Insbesondere für Maßangeben, Lasten und/oder Beschaffenheit der Objekte/ des Bodens übernehmen wir keine Gewähr.

 

 

Haftungsausschluss1.

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